Längenbeschränkung für Busse an- bzw. aufgehoben
Für die B 111 Gailtalstraße, Abschnitt Lesachtal, hat die Bezirkshauptmannschaft Hermagor am 21.06.2017 u.a. verordnet:
"Das Fahren mit Omnibussen zwischen StrKm 63,846 (Wetzmann) und StrKm 82,500 (Liesing) mit einer Länge von über 14 m in beiden Fahrtrichtungen ist verboten."
Es dürfen also in diesem Bereich nunmehr Busse mit einer Länge bis zu 14 m das Lesachtal befahren.
Ab Liesing gibt es keine Längenbeschränkung mehr.