URLAUBSTERMIN & -ORT:
Montag, 14.09.2026 bis Freitag, 25.09.2026 im Raum Unterkärnten
Zu den Seniorenerholungswochen können nur Seniorinnen/Senioren teilnehmen, die sozial- und erholungsbedürftig sind, wobei Frauen und Männer das 65. Lebensjahr vollendet haben müssen.
Die Unterbringung der Seniorinnen/Senioren erfolgt ausschließlich in Zweibettzimmern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Quartiersauswahl durch die einzelnen Teilnehmer der Seniorenerholungswoche!
DIE EINKOMMENSGRENZEN WURDEN WIE FOLGT FIXIERT:
a) € 1635,49 brutto für alleinstehende Personen,
b) € 2580,15 brutto für Ehepaare und Lebensgemeinschaften und
c) € 201,88 brutto für jede weitere Person.
Ein allfälliger Bezug eines Pflegegeldes oder einer Wohnbeihilfe sind auf das Mindesteinkommen nicht anzurechnen.
REISEFÄHIGKEIT UND MOBILITÄT:
In die Seniorenerholungswochen können nur Personen einbezogen werden, die keiner besonderen Betreuung und Pflege bedürfen. Es ist daher die Mitnahme von Begleitpersonen grundsätzlich nicht möglich.
Da in den Unterkünften keine Personenlifte zum Einsatz kommen muss die Prüfung der Mobilität und Reisefähigkeit der Teilnehmer/innen durch ein entsprechendes hausärztliches Attest bestätigt werden.
Die Anmeldung für die Seniorenerholungswochen ist bis spätestens 17.04.2026 beim Gemeindeamt Lesachtal möglich.