Logistikpakete für Feste, Events und Veranstaltungen
BEITRAG VOM
01.07.2026
Bei Veranstaltungen (z. B. Feste, Festivals, Vereinsveranstaltungen, Sportevents, Messen etc), bei denen bepfandete Getränke für begrenzte Dauer an Letztverbraucher abgegeben werden, gilt folgendes: