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Logistikpakete für Feste, Events und Veranstaltungen

BEITRAG VOM 01.07.2026

Bei Veranstaltungen (z. B. Feste, Festivals, Vereinsveranstaltungen, Sportevents, Messen etc), bei denen
bepfandete Getränke für begrenzte Dauer an Letztverbraucher abgegeben werden, gilt folgendes:

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