lesachtal

AK-Wärmepumpen Darlehen

Zurück zur Übersicht

Die Arbeiterkammer Kärnten unterstützt Häuslbauer mit bis zu 12.000,- Euro bei Umrüstung oder Kauf einer Wärmepumpenheizung.

Bis 2040 soll Österreich klimaneutral werden, darum möchte auch die Arbeiterkammer einen Beitrag leisten und bietet allen Arbeitnehmern für den Kauf einer Wärmepumpe ein neues zinsfreies Darlehen in Höhe von 12.000 Euro.

Denn es geht nur gemeinsam – gemeinsam den CO2-Ausstoß zu verringern, den kurz vor der Unumkehrbarkeit stehenden Klimawandel abzuwenden und unseren Kindern eine saubere Luft zu hinterlassen. Jeder Euro zählt, da jeder der bereits ein Haus gebaut oder saniert hat, weiß, welche Kosten auf einen zu kommen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Darlehens:

  • Man muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig, also AK-Mitglied sein (mindestens ein Jahr).
  • Für die Vergabe des Darlehens ist zusätzlich eine Bankgarantie oder die Eintragung eines Mitschuldners notwendig.
  • Das Darlehen wird nur für den Kauf einer Heizwärmepumpe vergeben – nicht für Wärmepumpen zur Warmwasseraufbereitung.

Rückwirkend für 2021 beantragen

Das Darlehen kann auch rückwirkend vergeben werden. Für Wärmepumpen, die bereits im Jahr 2021 gekauft wurden (Rechnungsdatum 2021), kann ein Darlehen beantragt werden.

Und was die Rückzahlung betrifft: Das zinsfreie Darlehen ist innerhalb von fünf Jahren – mit 200 Euro pro Monat – zurückzuzahlen.

Keine Wärmepumpe möglich, dann gibt’s…

…auch die Möglichkeit, ein zinsfreies Wohnbaudarlehen in der Höhe von max. 6.000 Euro zu beantragen.

Damit kann in einen geplanten Hausbau, einen Wohnungskauf sowie einen Zu- oder Ausbau des bestehenden Eigenheims, eine Sanierung, eine Investition in Alternativ-Energie oder eine Mietwohnung (Genossenschaft /Gemeinde) investiert werden.

Auf das zinsfreie Darlehen, mit monatlichen Rückzahlungsraten von 40 Euro bis 100 Euro, haben alle kammerumlagepflichtigen (min. ein Jahr) Arbeitnehmer einen mehrmaligen Anspruch.

Bei Fragen, melden Sie sich bitte an die Arbeiterkammer, Abteilung Finanzen und Förderungen, unter

050 477- 4002  oder per E-Mail anfoerderungen@akktn.at

Den Antrag und die Richtlinien finden Sie unter diesem LINK