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TIERSCHUTZGESETZ „TO GO“

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Eine kurze Übersicht über unser Bundestierschutzgesetz

Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.

Einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zuzufügen, entspricht dem Tatbestand der Tierquälerei.

Das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.

Lesen Sie nachstehend weitere Informationen:

 

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