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Wohnbeihilfe NEU

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In die Wohnbeihilfe NEU fließen zahlreiche Unterstützungen mit ein, die bisher einzeln beantragt werden mussten, wie etwa der Heizzuschuss oder der Kärnten Bonus.

 

Nunmehr reicht ein Antrag für eine umfassende Unterstützung! Neu ist auch, dass mit 01.01.2025 (Mit-)Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Hauses einen Antrag zur Betriebskostenunterstützung stellen können .

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